Regenwassernutzung
Wasser ist die Grundlage des Lebens. Einen wichtigen Bestandteil des Wasserkreislaufes stellt das Niederschlagswasser dar. Für die Ableitung von Niederschlagswasser besteht im Gegensatz zum Schmutzwasser kein Anschlussrecht. Jeder ist verpflichtet, dass auf seinem Grundstück anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser auf diesem zu belassen und vorzugsweise durch Versickerung dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen. Diese Grundregel ist Bestandteil der Abwassersatzung des Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg.
Nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt die Erfassung und Ableitung von Niederschlagswasser. Dies geschieht Vorzugsweise in von Schmutzwasser getrennten Regenwasserkanälen. Damit wird das Niederschlagswasser direkt der Vorflut zugeführt und gewährleistet, dass alle einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Natur und Umwelt leisten.