Anschlusswesen
Informationen zur Herstellung eines Grundstücksanschlusses an die öffentliche zentrale Abwasseranlage
Der Grundstücksanschluss umfasst die Strecke der Anschlussleitung vom öffentlichen Straßenkanal zur Grundstücksgrenze einschließlich Revisionsschacht und wird in Verantwortung ihres Entwässerungsbetriebes hergestellt.
Die Fortführung der Arbeiten zur Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem anzuschließenden Grundstück ab Revisionsschacht, unmittelbar an der Grundstücksgrenze, ist Aufgabe des Grundstückseigentümers.
Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten durch nochmalige Aufgrabung und die Einholung der erforderlichen Genehmigung für Arbeiten im und an der Grenze zum öffentlichen Bereich sollten die erforderlichen Arbeiten auf dem Grundstück unverzüglich im Anschluss an die Arbeiten im öffentlichen Bereich fortgeführt werden.
Dabei ist dem Grundstückseigentümer freigestellt, ob er dazu das für die Stadt vor Ort tätige Bauunternehmen oder ein anderes geeignetes Fachunternehmen beauftragt.
Der Anschlussberechtigte hat den Nachweis der regelgerechten Herstellung bzw. Veränderung, insbesondere den Nachweis der Dichtheit, zu erbringen.