Abwassergebühren

Ab 1. Januar 2025 liegt eine neue Gebührenkalkulation vor, die vom Stadtrat am 18. Dezember 2024 beschlossen wurde.

Zentrale Entsorgung

 bis zum 31.12.2024ab dem 01.01.2025
Schmutzwassergebühr3,62 EUR/m³4,71 EUR/m³
Niederschlagswassergebühr je m² abflusswirksame Grundstücksfläche1,57 EUR/m²1,58 EUR/m²

 

Dezentrale Entsorgung

 bis zum 31.12.2024ab dem 01.01.2025
Gebühr Fäkalschlamm inkl. Transport30,20 EUR/m³64,50 EUR/m³
Gebühr abflusslose Grube inkl. Transport27,82 EUR/m³39,04 EUR/m³

Anschlusskosten

Ansicht Kläranlage

Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg.

Abschnitt II – Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse

§ 2 Grundsatz

Der Stadt sind die Aufwendungen für

  • die erstmalige Herstellung,
  • vom Anschlussberechtigten veranlasste oder zu vertretende Veränderung,
  • vom Anschlussberechtigten veranlasste oder zu vertretende Stilllegung
  • die Beseitigung, sowie
  • die Unterhaltung
    eines Grundstücksanschlusses im Sinne von § 2 Ziffer 6 der Abwassersatzung der Lutherstadt Wittenberg, nach tatsächlich entstandenen Kosten entsprechend nachfolgender Regelungen zu erstatten.

§ 3 Gegenstand

Der Anschlussberechtigte hat der Stadt zu erstatten:

a) die Kosten für die erstmalige Herstellung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses

b) die Kosten für die erstmalige Teilherstellung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses

c) die Kosten für die erstmalige Herstellung eines separaten Niederschlagswasseranschlusses

d) die Kosten für die vom Anschlussberechtigten veranlasste Veränderungen eines Schmutz- 
bzw. Mischwasseranschlusses oder eines Niederschlagswasseranschlusses

e) die Kosten für die Beseitigung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses oder eines Niederschlagswasseranschlusses

f) die Kosten für die nachträgliche Herstellung eines oder mehrerer zusätzlicher Schmutz- bzw. Mischwasser- oder Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse

g) die Kosten für die Erneuerung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses oder eines Niederschlagswasseranschlusses

h) die Kosten für die vom Anschlussberechtigten veranlasste Unterhaltung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses oder eines Niederschlagswasseranschlusses.

Gebührenbescheid

Erläuterungen

WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass die Bearbeiter der Gebührenabrechnung im Gebäude der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg, Lucas-Cranach-Str. 22 , zu finden sind. 

  1. Ihre Kunden.- bzw. Rechnung.-/Bescheidnummer
  2. Angaben zum Gebührenpflichtigen und der Einleitstelle
  3. Im textlichen Teil können Sie sich über die rechtlichen Grundlagen zu Ihrem Gebührenbescheid informieren
  4. Sie wollen sich mit uns in Verbindung setzten, dann sehen Sie hier die entsprechenden Kontaktdaten
  5. QR-Code – hier haben Sie die Möglichkeit Ihren Abschlag ganz einfach anzupassen
  6. Die Summe der Gesamtbeträge der einzelnen Preisermittlungen ergibt den Gesamtbetrag der Abwasserabrechnung für den Abrechnungszeitraum. Da die Abwasserabrechnung nach öffentlich-rechtlichen Kriterien erfolgt, wird keine Umsatzsteuer erhoben
  7. Sollten die Abschlagsbeträge nicht wie angefordert gezahlt sein, erscheint die Zeile zuzüglich bestehender Forderung. Dies können fehlende Abschlagszahlungen, Mahnkosten sowie Säumniszuschläge sein
  8. Der Gesamtbetrag der Abrechnung wird mit unseren geforderten Abschlägen sowie den bestehenden Forderungen/Guthaben verrechnet, daraus ergibt sich unsere Forderung zur Abrechnung bzw. Ihr Guthaben zur Abrechnung
  9. Unsere Bankverbindungsdaten
  10. Giro-Code für die direkte Zahlung des Rechnungsbetrages über eine Banking-App, wenn kein Sepa-Basislastschrift-Mandat erteilt wurde
  11. Monatliche Abschlagsbeträge: Die Berechnung erfolgt auf Basis des abgerechneten Jahresverbrauches und der gültigen Schmutzwassergebühr, diese sind zu den fälligen Terminen zu begleichen
  12. Giro-Code für die direkte Einstellung eines Dauerauftrages für den entsprechenden Abschlagsbetrages über eine Banking-App, wenn kein Sepa-Basislastschrift-Mandat erteilt wurde
  13. Bescheidnummer: Pro Zähleinrichtung erhalten Sie eine Bescheidnummer
  14. Art der Gebührenerhebung: In die öffentliche zentrale Abwasseranlage gelangt das Schmutzwasser durch Direkteinleitung, infolge Einleitung durch Hauswasser oder es entstehen Kosten durch die Kanalbenutzung
  15. Basis für die Ermittlung der Abwassereinleitmenge bildet der vom Trinkwasserversorger eingebaute Wasserzähler
  16. Der Verbrauchszeitraum sowie der Anfangs- und Endzählerstand
  17. Die Ablesung* weist aus, wer die Ablesung vorgenommen hat *siehe Erläuterung
  18. Die Differenz zwischen den Zählerständen multipliziert mit dem Zählerfaktor ergibt die Abwassereinleitmenge pro Kubikmeter pro Abrechnungsschritt
  19. Den Gesamtverbrauch der aktuellen Abrechnung erhalten Sie durch Addition der Abwassereinleitmengen pro Abrechnungsabschnitt
  20. Unter dem Gesamtverbrauch finden Sie den Vergleich zum Vorjahresverbrauch
  21. Hier ist die für den Abrechnungszeitraum gültige Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter zu entnehmen
  22. Unter Betrag EUR ersehen Sie die Einzelergebnisse der Berechnung Menge multipliziert mit der jeweiligen Schmutzwassergebühr, die wiederum summiert werden
  23. Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen: Sie haben einen Wasserzähler, der Wasser misst, welches nicht in das Kanalnetzt eingeleitet wird
  24. Der Zählerfaktor ist mit minus gekennzeichnet, da diese Wassermengen nicht in das Kanalnetz eingeleitet werden
  25. Die Verbrauch ist daher eine negative Menge in Kubikmeter
  26. Bitte beachten Sie rückseitig die Rechtsbehelfsbelehrung
  27. Auf der Rückseite des Bescheides ist die Besucheranschrift hinterlegt
  28. Bitte beachten Sie rückseitig die Hinweise zum Gebührenbescheid

Privatsphären-Einstellungen

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