Abwassergebühren

Ab 1. Januar 2023 liegt eine neue Gebührenkalkulation vor, die vom Stadtrat am 26. Oktober 2022 beschlossen wurde. Diese Gebührenkalkulation umfasst die Kalkulationsperiode von 2023 – 2025.

Zentrale Entsorgung

 bis zum 31.12.2022ab dem 01.01.2023
Schmutzwassergebühr3,59 EUR/m³3,62 EUR/m³
Niederschlagswassergebühr je m² abflusswirksame Grundstücksfläche1,55 EUR/m²1,57 EUR/m²

 

Dezentrale Entsorgung

 bis zum 31.12.2022ab dem 01.01.2023
Gebühr Fäkalschlamm inkl. Transport61,00 EUR/m³30,20 EUR/m³
Gebühr abflusslose Grube inkl. Transport24,34 EUR/m³27,82 EUR/m³

Anschlusskosten

Ansicht Kläranlage

Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg.

Abschnitt II – Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse

§ 2 Grundsatz

Der Stadt sind die Aufwendungen für
-die erstmalige Herstellung,
-vom Anschlussberechtigten veranlasste oder zu vertretende Veränderung,
-vom Anschlussberechtigten veranlasste oder zu vertretende Stilllegung
-die Beseitigung, sowie
-die Unterhaltung
eines Grundstücksanschlusses im Sinne von § 2 Ziffer 6 der Abwassersatzung der Lutherstadt Wittenberg, nach tatsächlich entstandenen Kosten entsprechend nachfolgender Regelungen zu erstatten.

§ 3 Gegenstand

Der Anschlussberechtigte hat der Stadt zu erstatten:

a. die Kosten für die erstmalige Herstellung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses,
b. die Kosten für die Teilherstellung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses,
c. die Kosten für die erstmalige Herstellung eines separaten Niederschlagswasseranschlusses,
d. die Kosten für vom Anschlussberechtigten veranlasste Veränderungen oder die Beseitigung des Grundstücksanschlusses. Sollen gemeinsame Anschlussleitungen geändert oder durch Einzelanschlüsse ersetzt werden, so ist der Antragsteller der Stadt gegenüber erstattungspflichtig.
e. die Kosten für die nachträgliche Herstellung eines oder mehrerer zusätzlicher Grundstücksanschlüsse,
f. die Kosten für die Störungsbeseitigung an bestehenden Grundstücksanschlüssen,
g. die Kosten für die Stilllegung eines bestehenden Grundstücksanschlusses.

Gebührenbescheid

Erläuterungen

WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass die Bearbeiter der Gebührenberechnung im Gebäude der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg, Lucas – Cranach – Str. 22, zu finden sind.

  1. Ihre Kunden-bzw.Rechn./Bescheidnummer
  2. Wollen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen, sehen sie hier Ihre zuständigen Sachbearbeiter.
  3. Angabe der Abwassereinleitstelle
  4. Im textlichen Teil können Sie sich über die rechtlichen Grundlagen zu Ihrer Abwasserberechnung informieren.
  5. Die Summe der Beträge von der Einzelaufstellung ergibt den Gesamtbetrag der Abwasserberechnung laut der abgerechneten Tage in Netto als auch in Brutto.
  6. In der Zeile angeforderte Abschläge werden generell alle angeforderten Abschlagsbeträge gutgeschrieben.
  7. Sollten die Abschlagsbeträge nicht wie angefordert gezahlt sein, erscheint die Zeile zuzüglich bestehende Forderung und es erfolgt eine Gegenrechnung zur Zwischensumme.In dieser Forderung können auch rückständige Beträge bzw. Mahnkosten sowie Säumniszuschläge enthalten sein. Erst dann erscheint in der weiteren Zeile der Betrag Guthaben oder Forderung zum Bescheid.
  8. Sind die Abschlagsbeträge wie angefordert bezahlt worden, errechnet sich bei der Zwischensumme die Differenz zum Bruttobetrag entweder als Guthaben oder als Forderung aus.
  9. monatliche Abschlagsbeträge: Die Berechnung erfolgt auf Basis der letzten jährlichen Berechnung ohne Berücksichtigung nicht kanalbelastender Abwässer und sind laut Ausweis auf den Bescheid monatlich zu begleichen.
  10. Bitte beachten Sie rückseitig die Rechtsbehelfsbelehrung.
  11. Auf der Rückseite des Bescheides ist die Besucheranschrift hinterlegt.
  12. Bitte beachten Sie rückseitig die Hinweise zum Gebührenbescheid.
  13. Bescheidnummer: Pro Zähleinrichtung erhalten Sie eine Bescheidnummer.
  14. Art der Abwassereinleitung: In die öffentliche zentrale Abwasseranlage gelangt das Schmutzwasser durch Direkteinleitung, infolge Einleitung durch Hauswasser oder es entstehen Kosten durch die Kanalbenutzung.
  15. Basis für die Ermittlung der Abwassereinleitmengen bildet der von den Stadtwerken Lutherstadt Wittenberg GmbH eingebaute Wasserzähler.
  16. Der Gesamtablesezeitraum wird von den Ablesungen der Stadtwerke übernommen.
  17. Die Anfangs- und Endzählerstände werden von den Ablesungen der Stadtwerke übernommen.
  18. Das Ablesekennzeichen weist aus, auf welche Art die Abgrenzung erfolgte bzw. wer die Ablesung vorgenommen hat (u.a. EVU=Energieversorgungsunternehmen).
  19. Die Differenz zwischen den Zählerständen multipliziert mit dem Zählerfaktor ergibt die Abwassereinleitmenge pro Kubikmeter pro Abrechnungsabschnitt.
  20. Die Gesamteinleitung aktuelle Abrechnung erhalten Sie durch Addition der Abwassereinleitmengen pro Abrechnungsabschnitt.
  21. Unter Abwassereinleitung finden Sie den Vergleich zur vorjährigen Einleitmenge.
  22. Berechnung der Abwassergebühren: Die Abwassergebühren werden durch Mengen- bzw durch Kanalbenutzungs-gebühren erhoben. Unter Einzelpreis Netto ist die Gebühr pro Kubikmeter nach Gültigkeit dargestellt.
  23. Je nach Art der Abwassereinleitung sehen Sie den Tarif zur Berechnung der Gebühren, die wiederum nach den oben genannten Zeitabschnitten berechnet werden.
  24. Unter Nettobetrag ersehen Sie die Einzelergebnisse der Berechnung Menge multipliziert mit der jeweilgen Gebühr, die wiederum summiert werden.
  25. Da die Abwasserberechnung nach öffentlich rechtlichen Kriterien erfolgt, wird keine Umsatzsteuer erhoben.
  26. Der Nettogesamtbetrag ist somit der Bruttobetrag EUR.
  27. Abzugsmengen werden bei den Beträgen mit Minus ausgewiesen.
  28. Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen: Sie haben einen Wasserzähler, der Wasser mißt, welches nicht in das Kanalnetz eingeleitet wird.
  29. Der Zählerfaktor ist mit Minus gekennzeichnet.
  30. Die Abzugsmenge ist mit Minus gekennzeichnet.

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