Abwassergebühren
Ab 1. Januar 2025 liegt eine neue Gebührenkalkulation vor, die vom Stadtrat am 18. Dezember 2024 beschlossen wurde.
Zentrale Entsorgung
bis zum 31.12.2024 | ab dem 01.01.2025 | |
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Schmutzwassergebühr | 3,62 EUR/m³ | 4,71 EUR/m³ |
Niederschlagswassergebühr je m² abflusswirksame Grundstücksfläche | 1,57 EUR/m² | 1,58 EUR/m² |
Dezentrale Entsorgung
bis zum 31.12.2024 | ab dem 01.01.2025 | |
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Gebühr Fäkalschlamm inkl. Transport | 30,20 EUR/m³ | 64,50 EUR/m³ |
Gebühr abflusslose Grube inkl. Transport | 27,82 EUR/m³ | 39,04 EUR/m³ |
Anschlusskosten
Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg.
Abschnitt II – Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse
§ 2 Grundsatz
Der Stadt sind die Aufwendungen für
- die erstmalige Herstellung,
- vom Anschlussberechtigten veranlasste oder zu vertretende Veränderung,
- vom Anschlussberechtigten veranlasste oder zu vertretende Stilllegung
- die Beseitigung, sowie
- die Unterhaltung
eines Grundstücksanschlusses im Sinne von § 2 Ziffer 6 der Abwassersatzung der Lutherstadt Wittenberg, nach tatsächlich entstandenen Kosten entsprechend nachfolgender Regelungen zu erstatten.
§ 3 Gegenstand
Der Anschlussberechtigte hat der Stadt zu erstatten:
a) die Kosten für die erstmalige Herstellung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses
b) die Kosten für die erstmalige Teilherstellung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses
c) die Kosten für die erstmalige Herstellung eines separaten Niederschlagswasseranschlusses
d) die Kosten für die vom Anschlussberechtigten veranlasste Veränderungen eines Schmutz-
bzw. Mischwasseranschlusses oder eines Niederschlagswasseranschlusses
e) die Kosten für die Beseitigung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses oder eines Niederschlagswasseranschlusses
f) die Kosten für die nachträgliche Herstellung eines oder mehrerer zusätzlicher Schmutz- bzw. Mischwasser- oder Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse
g) die Kosten für die Erneuerung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses oder eines Niederschlagswasseranschlusses
h) die Kosten für die vom Anschlussberechtigten veranlasste Unterhaltung eines Schmutz- bzw. Mischwasseranschlusses oder eines Niederschlagswasseranschlusses.
Gebührenbescheid
Erläuterungen
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass die Bearbeiter der Gebührenabrechnung im Gebäude der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg, Lucas-Cranach-Str. 22 , zu finden sind.
- Ihre Kunden.- bzw. Rechnung.-/Bescheidnummer
- Angaben zum Gebührenpflichtigen und der Einleitstelle
- Im textlichen Teil können Sie sich über die rechtlichen Grundlagen zu Ihrem Gebührenbescheid informieren
- Sie wollen sich mit uns in Verbindung setzten, dann sehen Sie hier die entsprechenden Kontaktdaten
- QR-Code – hier haben Sie die Möglichkeit Ihren Abschlag ganz einfach anzupassen
- Die Summe der Gesamtbeträge der einzelnen Preisermittlungen ergibt den Gesamtbetrag der Abwasserabrechnung für den Abrechnungszeitraum. Da die Abwasserabrechnung nach öffentlich-rechtlichen Kriterien erfolgt, wird keine Umsatzsteuer erhoben
- Sollten die Abschlagsbeträge nicht wie angefordert gezahlt sein, erscheint die Zeile zuzüglich bestehender Forderung. Dies können fehlende Abschlagszahlungen, Mahnkosten sowie Säumniszuschläge sein
- Der Gesamtbetrag der Abrechnung wird mit unseren geforderten Abschlägen sowie den bestehenden Forderungen/Guthaben verrechnet, daraus ergibt sich unsere Forderung zur Abrechnung bzw. Ihr Guthaben zur Abrechnung
- Unsere Bankverbindungsdaten
- Giro-Code für die direkte Zahlung des Rechnungsbetrages über eine Banking-App, wenn kein Sepa-Basislastschrift-Mandat erteilt wurde
- Monatliche Abschlagsbeträge: Die Berechnung erfolgt auf Basis des abgerechneten Jahresverbrauches und der gültigen Schmutzwassergebühr, diese sind zu den fälligen Terminen zu begleichen
- Giro-Code für die direkte Einstellung eines Dauerauftrages für den entsprechenden Abschlagsbetrages über eine Banking-App, wenn kein Sepa-Basislastschrift-Mandat erteilt wurde
- Bescheidnummer: Pro Zähleinrichtung erhalten Sie eine Bescheidnummer
- Art der Gebührenerhebung: In die öffentliche zentrale Abwasseranlage gelangt das Schmutzwasser durch Direkteinleitung, infolge Einleitung durch Hauswasser oder es entstehen Kosten durch die Kanalbenutzung
- Basis für die Ermittlung der Abwassereinleitmenge bildet der vom Trinkwasserversorger eingebaute Wasserzähler
- Der Verbrauchszeitraum sowie der Anfangs- und Endzählerstand
- Die Ablesung* weist aus, wer die Ablesung vorgenommen hat *siehe Erläuterung
- Die Differenz zwischen den Zählerständen multipliziert mit dem Zählerfaktor ergibt die Abwassereinleitmenge pro Kubikmeter pro Abrechnungsschritt
- Den Gesamtverbrauch der aktuellen Abrechnung erhalten Sie durch Addition der Abwassereinleitmengen pro Abrechnungsabschnitt
- Unter dem Gesamtverbrauch finden Sie den Vergleich zum Vorjahresverbrauch
- Hier ist die für den Abrechnungszeitraum gültige Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter zu entnehmen
- Unter Betrag EUR ersehen Sie die Einzelergebnisse der Berechnung Menge multipliziert mit der jeweiligen Schmutzwassergebühr, die wiederum summiert werden
- Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen: Sie haben einen Wasserzähler, der Wasser misst, welches nicht in das Kanalnetzt eingeleitet wird
- Der Zählerfaktor ist mit minus gekennzeichnet, da diese Wassermengen nicht in das Kanalnetz eingeleitet werden
- Die Verbrauch ist daher eine negative Menge in Kubikmeter
- Bitte beachten Sie rückseitig die Rechtsbehelfsbelehrung
- Auf der Rückseite des Bescheides ist die Besucheranschrift hinterlegt
- Bitte beachten Sie rückseitig die Hinweise zum Gebührenbescheid